In der Unterordnung müssen Hund und Hundeführer Harmonie und Teamgeist unter Beweis stellen. Vom Hund werden hier Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit, aber auch Sozialverhalten
gefordert.
Höchstleistungen in der Unterordnung erfordern neben dem Ausführen der Hörzeichen Sitz, Platz, Steh und dem Apportieren vor allem Harmonie beim Fuß-gehen.
Mit 15 Monaten können Hunde ihre erste Prüfungsstufe - die Begleithundprüfung ablegen. Sofern der Hundeführer zu diesem Zeitpunkt noch keinen
Sachkundenachweis besitzt muss er sich zunächst dieser Prüfung unterziehen. Dies wird in der Regel innerhalb einer Prüfungsveranstaltung durchgeführt.
Weiterhin bietet unser Verein die Ausbildung der IBGH 1-3.