Im Schutzdienst beißt der Hund einen Menschen!
Das müsste, werden Sie wahrscheinlich jetzt denken, doch sofort verboten werden. Ein Hund gebraucht anscheinend seine Zähne gegen seinen "Sozialkumpan" - also ist er aggressiv! Muss er nun eingeschläfert und der Halter bestraft werden?
Ohne jetzt näher ins Detail zu gehen, kann man über die Ausbildung eines Schutzhundes sagen, dass die überwiegende Zeit des Trainings darauf verwandt wird, dem Hund die Wechsel zwischen den Motivationen
zu lehren. Die Schutzhundprüfung lässt erkennen, ob die Triebbereiche Beute- und Aggressionsverhalten ausreichend vorhanden sind. In erster Linie werden aber Gehorsam und die Nervenstärke bzw. Selbstbeherrschung des Hundes in Belastungssituationen überprüft.
Das ist auch der Grund, weshalb ausgebildete Schutzhunde nicht durch Beißunfälle auffällig werden. Unkontrollierbare Hunde haben bei einer Schutzhundprüfung keine Chance.
Zum Schutzdienst gehört
Natürlich werden die Übungen vielfach variiert und abgewandelt, so gibt es Überfälle auf den Hundeführer, die Henz'sche Mutprobe, die Arbeit mit zwei Figuranten u. a.
Eine der Schutzhundprüfung vorgeschaltete sogenannte Begleithundprüfung stellt sicher, dass nur solche Hunde eine Schutzhundausbildung beginnen können, die normales Sozialverhalten, Nervenstärke sowie Gehorsam bewiesen haben. Die Begleithundprüfung besteht aus einem reinen Unterordnungsteil und einer Verkehrssicherheitsprüfung, bei der sich der Hund gegenüber Autos, Radfahrern und Joggern neutral verhalten muss.